Projekt “Dienstrad”

Fahrradleasing im öffentlichen Dienst

Dienstradleasing – JobRad

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes wurde in der Tarifeinigung zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände mit ver.di und dbb vom 25. Oktober 2020 vereinbart, dass künftig Bestandteile des Entgelts zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern einzelvertraglich umgewandelt werden können. Bisher bestand für die Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes die Möglichkeit der Entgeltumwandlung lediglich zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung.

Grundsätzlich haben Beschäftigte keinen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, sondern nur für den Fall, dass ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot anbietet. Der Bürgermeister, die Personalverwaltung und der örtliche Personalrat unterstützen das Fahrradleasing im Sinne der Arbeitsgesundheit und im Hinblick auf die Erweiterung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat daher einen Rahmenvertrag mit der Firma JobRad geschlossen. JobRad ist einer der Marktführer für den Bereich Dienstradleasing und arbeitet auch in der Region bereits mit vielen Fahrradhändlern zusammen. Die entsprechenden Fahrradhändler können auf der Homepage von JobRad eingesehen werden.

Nachfolgend sind die wichtigsten Eckdaten des Dienstradleasings aufgeführt:

Geltungsbereich:

Von dem Tarifvertrag „TV-Fahrradleasing“ werden Beschäftigte erfasst, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis zu einem kommunalen Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Folgende Personen werden vom Anwendungsbereich des TV-Fahrradleasing nicht erfasst:

  • Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten,
  • geringfügig Beschäftigte sowie
  • Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.

Um in den Kommunen einen Gleichklang zwischen den Beschäftigten und den Beamten zu schaffen, hat der Bay. Städtetag eine Anfrage an das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gestellt. Das Finanzministerium teilte daraufhin mit, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage oder Öffnungsklausel für den kommunalen Bereich im Bayerischen Besoldungsgesetz, durch die eine Entgeltumwandlung für Fahrradleasingmodelle ermöglicht wird, weiterhin nicht in Betracht kommt.

Nutzungsdauer:

Die Beschäftigten sind mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für die Dauer von 36 Monaten (Überlassungszeitraum) gebunden, sofern kein wichtiger Grund für eine vorzeitige Kündigung besteht.

Ausgestaltung:

  1. Der Beschäftigte kann ein Fahrrad auswählen, das einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Wert in Höhe von 7.000,- € (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreitet.
  2. Zusammen mit dem Fahrrad können etwaige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen, Fullservice etc.) des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör geleast und überlassen werden. Die Kreisstadt Mühldorf a.Inn erklärt sich bereit, den JobRad-Fullservice in Höhe von 9,-€/mtl. zu übernehmen. Der Fullservice deckt Verschleißreparaturen (inkl. Teile) sowie die jährliche Inspektion nach der JobRad-Inspektionsliste bis zu einem Verfügungsrahmen von 420,- € ab.
  3. Die Entgeltumwandlung beginnt mit der Entgeltzahlung im Monat der Übernahme und endet mit dem Ablauf des auf den letzten Monat der vereinbarten Laufzeit folgenden Monats.
  4. Jeder/Jedem Beschäftigten kann jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden.

Die Personalverwaltung bittet um Beachtung, dass das ZV-pflichtige Entgelt um den Betrag der entsprechenden monatlichen Leasingrate gekürzt wird. Dies hat zur Folge, dass die Kreisstadt Mühldorf a.Inn für die Mitarbeiter, welche das Fahrradleasing nutzen, weniger Beiträge und Umlagen abführt. Daraus ergibt sich eine entsprechende Verringerung der späteren Zusatzrente.

Für nähere Fragen steht Ihnen die Personalverwaltung gerne zur Verfügung.

 

 

Weitere wichtige Info zum Dienstrad-Leasing:

Rad aussuchen, Vertrag unterschreiben, losfahren: So bequem ist das Fahrradleasing über den Arbeitgeber. Aber: Das Leasing-Rad wirkt sich auf die Rente aus.

Können auch Sie sich über Ihren Arbeitgeber ein Fahrrad leasen? Viele Beschäftigte tun das bereits. Die zu zahlende Leasingrate wird dann in der Regel im Rahmen einer Entgeltumwandlung vom Bruttoeinkommen abgezogen, was automatisch das zu versteuernde Einkommen senkt.

Sozialversicherungsbeiträge sinken

Durch diesen Steuervorteil macht sich die Leasingrate im Geldbeutel deutlich weniger bemerkbar, als wenn die Rate vom Nettoeinkommen abgezogen würde. Was aber viele nicht bedenken: Auch der spätere Rentenanspruch sinkt durch das geringere Bruttoeinkommen.

Der Grund: Durch das niedrigere Bruttoeinkommen sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern – und Arbeitgebern. Es werden also insgesamt weniger Rentenbeiträge eingezahlt, was sich im Ruhestand in der Rentenhöhe niederschlägt. Wie viel das genau ausmacht? Zwei Beispiele geben Aufschluss:

Zwei Rechenbeispiele

Wer 3.000 Euro brutto pro Monat verdient und ein 3.500 Euro teures Fahrrad über die häufig in diesen Leasingverträgen vorgesehenen drei Jahre least, muss dafür jeden Monat rund 107 Euro seines Bruttogehalts umwandeln. Die Rentenbeiträge des Arbeitnehmers sinken dadurch um etwa 9,20 Euro, der Arbeitgeber zahlt ebenfalls um so viel weniger ein. Dadurch erwirbt ein Arbeitnehmer in dieser Zeit 0,0783 Entgeltpunkte weniger, was die monatliche Rentenhöhe im Alter um etwas mehr als drei Euro senkt, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro und einem Fahrradpreis von 6.000 Euro sinkt die Rentenhöhe nach dieser Berechnung schon um etwas mehr als fünf Euro pro Monat. Wohlgemerkt: bei einer Leasingdauer von einmalig drei Jahren. Wer dauerhaft oder mehrmals hintereinander least, muss mit größeren Einbußen rechnen.

Betriebsfest 2024

Betriebsfest

Wir werden am Freitag, den 26. Juli 2024 wieder ein Betriebsfest durchführen.

Wir haben uns mit unserem 1. Bürgermeister Michael Hetzl darauf verständigt, auch heuer wieder ein „Fest für alle“ zu veranstalten, und zwar wieder zentral in Mühldorf a. Inn im zu diesem Zeitpunkt bereits komplett aufgebauten Innbräu-Festzelt.

Ort:                       Innbräu-Festzelt am Volksfestplatz

Zeitraum:           18.00 – 22.00 Uhr

Verpflegung:    frei!

Zeitgutschrift:  je nach Beschäftigungsumfang gestaffelt

Es gibt für die Teilnahme folgende gestaffelte Zeitgutschriften, um der Lohnbuchhaltung komplizierte und zeitaufwendige  Einzelberechnungen zu ersparen:

Beschäftigungsumfang:

  • 30 Stunden – Vollbeschäftigte: 4 Stunden Zeitgutschrift
  • 20 – 29 Stunden:                        3 Stunden Zeitgutschrift
  • 10 – 19 Stunden:                        2 Stunden Zeitgutschrift

Die Festwirtin des Innbräu-Festzelts Anna Lohner wird dabei heuer erstmals die Bewirtung übernehmen. Das Essen und Trinken ist wieder für alle Beschäftigten frei, es wird auch wieder mit Martin Kolm und seinen Hoderlumpen eine musikalische Umrahmung unserer Veranstaltung geben.

Es ist zur reibungslosen Organisation notwendig, dass sich alle Beschäftigten für diese Betriebsveranstaltung verbindlich anmelden und mit ihrer Anmeldung ihren jeweiligen Essenswunsch angeben.

Die Teilnehmermeldungen (Excel-Liste der Teilnehmer*Innen mit jeweiliger Einrichtung, Nachname, Vorname, Essenswunsch) erfolgen dabei über die jeweiligen Abteilungen und sollten bis spätestens Freitag, 4. Juli 2024 beim Personalrat der Kreisstadt Mühldorf a. Inn eingegangen sein. Unsere Rentner und Versorgungsempfänger sind natürlich ebenfalls herzlich eingeladen und werden über den Personalrat schriftlich verständigt.

Essensangebot:          

  • ½ Gockel mit Kartoffelsalat
  • Currywurst mit Pommes Frites
  • Schweinebraten mit Knödel und Kartoffelsalat
  • Vegane Tortellini-Pfanne

Das Essen wird heuer von Bedienungen serviert.

Getränke:

  • (alkoholfrei): Mineralwasser, Limonade (Zitrone/Orange), Apfelsaft, Spezi, Bier alkoholfrei
  • (alkoholisch): Bier (hell) & Wein (weiß / rosé / rot), Weißbier

Barbetrieb:

Es wird beim Betriebsfest auch einen Barbetrieb geben, der jedoch auf jeweils eigene Rechnung erfolgt.

Foto-Box: wir werden wieder eine Fotobox aufstelln

Wir hoffen, dass möglichst viele Beschäftigte am 26.07.2024 am Betriebsfest teilnehmen werden und freuen uns auf ein paar unbeschwerte Stunden mit euch!

Dienstvereinbarung Telearbeit

Es gibt nun eine Dienstvereinbarung zur vereinfachten Telearbeit (Home Office).

Für die Telearbeit sollen Bedienstete mit einer besonderen familiären oder persönlichen Situation berücksichtigt werden:

– Betreuung mindestens eines minderjährigen Kindes
– Pflege/Betreuung naher Angehöriger oder
– eigene Schwerbehinderung

Die Dienstvereinbarung tritt zum 1. Mai 2018 in Kraft und liegt im Personalamt zur Einsicht auf.

Sozialraum vorübergehend geschlossen

Der Sozialraum im 2. Stockwerk des Rathauses musste vorübergehend geschlossen werden, weil bei der Stadt Mühldorf a. Inn ein dringender Raumbedarf (Unterbringung von Arbeitsplätzen) besteht. Verwaltung und Personalrat sind sich einig, dass diese Maßnahme nur für einen begrenzten Zeitraum zur unmittelbaren Überbrückung des Engpasses möglich ist.

Die Verwaltung ist bemüht, so bald wie möglich wieder einen adäquaten Sozialraum zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Belegschaft um Verständnis.