Dienstvereinbarung Telearbeit

Es gibt nun eine Dienstvereinbarung zur vereinfachten Telearbeit (Home Office).

Für die Telearbeit sollen Bedienstete mit einer besonderen familiären oder persönlichen Situation berücksichtigt werden:

– Betreuung mindestens eines minderjährigen Kindes
– Pflege/Betreuung naher Angehöriger oder
– eigene Schwerbehinderung

Die Dienstvereinbarung tritt zum 1. Mai 2018 in Kraft und liegt im Personalamt zur Einsicht auf.