Projekt “Dienstrad”

Fahrradleasing im öffentlichen Dienst

Dienstradleasing – JobRad

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes wurde in der Tarifeinigung zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände mit ver.di und dbb vom 25. Oktober 2020 vereinbart, dass künftig Bestandteile des Entgelts zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern einzelvertraglich umgewandelt werden können. Bisher bestand für die Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes die Möglichkeit der Entgeltumwandlung lediglich zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung.

Grundsätzlich haben Beschäftigte keinen Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, sondern nur für den Fall, dass ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot anbietet. Der Bürgermeister, die Personalverwaltung und der örtliche Personalrat unterstützen das Fahrradleasing im Sinne der Arbeitsgesundheit und im Hinblick auf die Erweiterung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat daher einen Rahmenvertrag mit der Firma JobRad geschlossen. JobRad ist einer der Marktführer für den Bereich Dienstradleasing und arbeitet auch in der Region bereits mit vielen Fahrradhändlern zusammen. Die entsprechenden Fahrradhändler können auf der Homepage von JobRad eingesehen werden.

Nachfolgend sind die wichtigsten Eckdaten des Dienstradleasings aufgeführt:

Geltungsbereich:

Von dem Tarifvertrag „TV-Fahrradleasing“ werden Beschäftigte erfasst, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis zu einem kommunalen Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Folgende Personen werden vom Anwendungsbereich des TV-Fahrradleasing nicht erfasst:

  • Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten,
  • geringfügig Beschäftigte sowie
  • Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.

Um in den Kommunen einen Gleichklang zwischen den Beschäftigten und den Beamten zu schaffen, hat der Bay. Städtetag eine Anfrage an das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gestellt. Das Finanzministerium teilte daraufhin mit, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage oder Öffnungsklausel für den kommunalen Bereich im Bayerischen Besoldungsgesetz, durch die eine Entgeltumwandlung für Fahrradleasingmodelle ermöglicht wird, weiterhin nicht in Betracht kommt.

Nutzungsdauer:

Die Beschäftigten sind mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für die Dauer von 36 Monaten (Überlassungszeitraum) gebunden, sofern kein wichtiger Grund für eine vorzeitige Kündigung besteht.

Ausgestaltung:

  1. Der Beschäftigte kann ein Fahrrad auswählen, das einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Wert in Höhe von 7.000,- € (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreitet.
  2. Zusammen mit dem Fahrrad können etwaige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen, Fullservice etc.) des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör geleast und überlassen werden. Die Kreisstadt Mühldorf a.Inn erklärt sich bereit, den JobRad-Fullservice in Höhe von 9,-€/mtl. zu übernehmen. Der Fullservice deckt Verschleißreparaturen (inkl. Teile) sowie die jährliche Inspektion nach der JobRad-Inspektionsliste bis zu einem Verfügungsrahmen von 420,- € ab.
  3. Die Entgeltumwandlung beginnt mit der Entgeltzahlung im Monat der Übernahme und endet mit dem Ablauf des auf den letzten Monat der vereinbarten Laufzeit folgenden Monats.
  4. Jeder/Jedem Beschäftigten kann jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden.

Die Personalverwaltung bittet um Beachtung, dass das ZV-pflichtige Entgelt um den Betrag der entsprechenden monatlichen Leasingrate gekürzt wird. Dies hat zur Folge, dass die Kreisstadt Mühldorf a.Inn für die Mitarbeiter, welche das Fahrradleasing nutzen, weniger Beiträge und Umlagen abführt. Daraus ergibt sich eine entsprechende Verringerung der späteren Zusatzrente.

Für nähere Fragen steht Ihnen die Personalverwaltung gerne zur Verfügung.